Überwachung

Die maßgebliche Aufgabe des Vereins ist, als Überwachungsgemeinschaft (lfd. Nummer ÜG010 im Verzeichnis des DIBt) zur Erfüllung der Schutzziele entsprechend § 3 Bauordnung für Berlin (BauOBln) beizutragen.

Zu diesem Zweck führt er als

–     Zertifizierungsstelle gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 BauOBln,
–     Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 BauOBln,
–     Überwachungsstelle für die Überwachung nach § 17 Abs. 6 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 5 BauOBln,
–     Prüfstelle für die Überprüfung nach § 17 Abs. 5 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 6 BauO Bln,

die aufgrund der Landesbauordnungen

–     in der Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (ÜTVO),
–     in der Bauregelliste A Teil 1 und den dort bekannt gemachten Technischen Regeln,
–     in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen,
–     in Zustimmungen im Einzelfall

festgelegte

–     Überprüfung der personellen und gerätetechnischen Voraussetzungen, Überwachung und Zertifizierung nach den dem § 25 Abs. 1 Nr. 3 bis Nr. 6 BauOBln entsprechenden §§ der Landesbauordnung des Landes, in dem der jeweilige Hersteller oder Verwender seinen Sitz hat, bzw.

–     Überwachung nach den der Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (ÜTVO) entsprechenden Verordnungen des Landes, in dem der jeweilige Hersteller oder Verwender seinen Sitz hat

durch, und zwar

–     im Anerkennungsbereich „Beton“ für die Herstellung, Verwendung und den Einbau von Betonen aller Art – insbesondere jenen mit höheren Festigkeiten oder mit anderen besonderen Eigenschaften, die Herstellung und den Einbau tragender Fertigteile aus Beton, Stahlbeton, Spannbeton und Leichtbeton sowie für das Einpressen von Zementmörtel in Spannkanäle und

–     im Anerkennungsbereich „Instandsetzung“ für die Instandsetzung von tragenden Betonbauteilen, deren Standsicherheit gefährdet ist.

Voraussetzung hierfür ist die entsprechende bauaufsichtliche Anerkennung nach § 25 BauOBln