Beitrags- und Gebührenordnung (BGO)

In der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) werden die regelmäßig auftretenden Leistungen der GÜB mit Gebührensätzen verknüpft, die für alle Mitglieder und einzelvertraglich gebundenen Nichtmitglieder gelten. Die BGO wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung alle zwei Jahre verabschiedet. Die aktuelle BGO bezieht sich auf die Geschäftsjahre 2022 und 2023.

Nettogebühr je Baustellenbericht

für Ordentliche Mitglieder in Abhängigkeit der Kubatur

< 51 m³

130
  • inkl. kostenlosem Endbericht

51 - 200 m³

260
  • inkl. kostenlosem Endbericht

> 201 m³

520

für Nichtmitglieder

unabhängig von der Kubatur

650

Nettogebühr für Endberichte

für Ordentliche Mitglieder und Nichtmitglieder

< 2.500 m³

0

> 2.500 m³

260
  • entfällt falls zwei Baustellenberichte erstellt wurden

Nettogebühr für Instandsetzungsbaustellen

für Ordentliche Mitglieder und Nichtmitglieder

Mitglieder

520je Baustellenbericht
  • inkl. kostenlosem Endbericht

Nichtmitglieder

650je Baustellenbericht
  • inkl. kostenlosem Endbericht