Beitrags- und Gebührenordnung (BGO)
In der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) werden die regelmäßig auftretenden Leistungen der GÜB mit Gebührensätzen verknüpft, die für alle Mitglieder und einzelvertraglich gebundenen Nichtmitglieder gelten. Die BGO wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung alle zwei Jahre verabschiedet. Die aktuelle BGO bezieht sich auf die Geschäftsjahre 2024 und 2025.
Nettogebühr je Baustellenbericht
für Ordentliche Mitglieder in Abhängigkeit der Kubatur
< 51 m³
137,50€
- inkl. kostenlosem Endbericht
51 - 200 m³
275€
- inkl. kostenlosem Endbericht
> 201 m³
550€
für Nichtmitglieder
unabhängig von der Kubatur
687,50€
Nettogebühr für Endberichte
für Ordentliche Mitglieder und Nichtmitglieder
< 2.500 m³
0 €
> 2.500 m³
275€
- entfällt falls zwei Baustellenberichte erstellt wurden
Nettogebühr für Instandsetzungsbaustellen
für Ordentliche Mitglieder und Nichtmitglieder
Mitglieder
550€je Baustellenbericht
- inkl. kostenlosem Endbericht
Nichtmitglieder
687,50€je Baustellenbericht
- inkl. kostenlosem Endbericht