Gütezeichenverleihung
Im Zuge der Überwachung kann bei Erfüllung satzungsgemäßer Qualitätsanforderungen ein Gütezeichen an Mitgliedsunternehmen verliehen werden, welches privatrechtlicher Natur ist.
Die GÜB verleiht an ihre ordentlichen Mitglieder zwei markenzeichengeschützte Gütezeichen.
Die Vereins- und Gütezeichen sind beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marken eingetragen.
Aufgrund der langen Erfahrung im Bereich der Überwachung im Betonbau und der Instandsetzung genießen die GÜB-Gütezeichen bei Auftraggebern und Bauaufsichtsbehörden eine hohe Anerkennung. Die Gütezeichen können daher als Beleg für die überdurchschnittliche Erfahrung und Ausführungsqualität angesehen werden.
In der Kriterienübersicht GÜB-Zertifikate sind die Grundlagen und Voraussetzungen für die Verleihung und Verlängerung von Zertifikaten durch die GÜB tabellarisch dargestellt.