Beitrags- und Gebührenordnung (BGO)

In der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) werden die regelmäßig auftretenden Leistungen der GÜB mit Gebührensätzen verknüpft, die für alle Mitglieder und einzelvertraglich gebundenen Nichtmitglieder gelten. Die BGO wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung alle zwei Jahre verabschiedet. Die aktuelle BGO bezieht sich auf die Geschäftsjahre 2024 und 2025.

BGO für das Jahr 2026

Nettogebühr je Baustellenbericht

für Ordentliche Mitglieder in Abhängigkeit der Kubatur

< 51 m³

137,50
  • inkl. kostenlosem Endbericht

51 - 200 m³

275
  • inkl. kostenlosem Endbericht

> 201 m³

550
  • bis 500 m³ inkl. kostenlosem Endbericht

für Nichtmitglieder

unabhängig von der Kubatur

687,50

Nettogebühr für Endberichte 2026

für Ordentliche Mitglieder und Nichtmitglieder

< 500 m³

0

> 500 m³

275

> 500 m³

343,75

Nettogebühr für Instandsetzungsbaustellen

für Ordentliche Mitglieder und Nichtmitglieder

Mitglieder

550je Baustellenbericht
  • inkl. kostenlosem Endbericht

Nichtmitglieder

687,50je Baustellenbericht
  • inkl. kostenlosem Endbericht