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| Gütezeichen | ||||||||||||
| Im Zuge
der Überwachung kann bei Erfüllung bestimmter
Qualitätsanforderungen an Mitgliedsunternehmen ein Gütezeichen
verliehen werden, welches privatrechtlicher Natur ist.
Die GÜB verleiht an ihre ordentlichen Mitglieder
bei Erfüllung
bestimmter Voraussetzungen zwei Gütezeichen, und zwar im Anerkennungsbereich
Beton das "Gütezeichen Beton" und im Anerkennungsbereich Instandsetzung
das "Gütezeichen Erhaltung von Bauwerken". Diese haben folgende
Form: |
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| Die Vereins-
und Gütezeichen sind beim Deutschen Patent-
und Markenamt als Marken eingetragen.
Aufgrund der langen Erfahrung im Bereich der Überwachung im Betonbau und der Instandsetzung genießen die GÜB-Gütezeichen bei Auftraggebern und Bauaufsichtsbehörden eine hohe Anerkennung. Die Gütezeichen können daher als Beleg für die überdurchschnittliche Erfahrung und Ausführungsqualität angesehen werden. Auch im Rahmen des nationalen Präqualifikationsverfahrens finden
die Gütezeichen Anerkennung durch die DQB – Deutsche Gesellschaft
für Qualifizierung und Bewertung mbH. |
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| Die aktuellen Gütezeichensatzungen finden Sie HIER. | ||||||||||||